Re: Aktuelle Flüchtlinge rechtsmäßig nicht belangbar??
Wilderer schrieb:
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> Im Knast kann man nachholen: Hauptschulabschluß,
> Realschulabschluß, Abitur. Einen Beruf erlernen
> (z. B. Koch, Schreiner...) oder studieren mit dem
> Ziel einen Hochschulabschluß zu machen. Alles
> möglich. Magnus Gäfgen (Entführer und
> Kindesmörder) hat im Knast seinen
> Hochschulabschluß zum Juristen gemacht. Der
> Mörder von Hatun Sürücü hat einen Beruf
> erlernt.
Also ich finde das eher mal nicht schlecht, wenn Strafgefangene im Gefängnis diverse Abschlüsse nachholen oder Berufe erlernen können.
Es gibt ja nicht nur Mörder und Totschläger die im Gefängnis sitzen.
Nach verbüßter Strafe werden sie wieder auf die Menschheit losgelassen und können ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und liegen dem Vater Staat nicht auf der Tasche.
Was ist denn jetzt daran verwerflich?