........So haften Bewohner eines Haushalts gemeinsam für die Rundfunkabgabe. Kann ein Bewohner also nicht zahlen, müssen die Servicezentralen-Mitarbeiter prüfen, wer noch in Frage käme. Zudem gibt es eine verminderte Gebühr für Ferien- und Zweitwohnungen. Für unbewohnte Wohnungen fällt keine Gebühr an. ......... (SPIEGEL-ONLINE)
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