kleinbibo schrieb:
> DSH schrieb:
> > Ich gehe davon aus, dass eine solche
> Zwangsabgabe
> > mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.
> Und gegen welchen Artikel soll die Abgabe
> verstoßen?
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbots.
Keine Regel ohne Ausnahme.
Es gibt Menschen die sich bewußt gegen Fernsehen/Radio/PC entscheiden.
Hier muß bei einer nutzungsbegründeten Gebühr eine Befreiung weiter möglich sein.
Anders wenn dagegen die ÖR eine Art staatliches Kulturgut werden,
aber auch dann muß es auch eine sozial gerechte Finanzierung geben,
sprich je nach Einkommen ein entsprechender Steuersatz erhoben werden.