Sir Hilary 2.0 schrieb:
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> DK schrieb:
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> > Dustin schrieb:
> >
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> > -----
> > > Sorry, aber geht es noch? Wa list denn das
> für
> > > ein Threadtitel? Das klingt als wäre Baldwin
> > für
> > > den Unfall verantwortlich, dabei ist er das
> > dritte
> > > Opfer.
> > >
> >
> >
> > Offenbar nicht.
> >
> >
> >
> >
> [
www.bild.de]-
>
> >
> baldwin-staatsanwaltschaft-will-nach-todes-schuss-
>
> > anklage-erheben-82614024.bild.html
>
>
> Abwarten was dabei heraus kommt. Vorsätzlich war
> es jedenfalls wohl nicht. Allerdings hätte ich in
> Baldwins Fall die Waffe vor gebrauch selbst
> überprüft. Aber das liegt daran, das ich viele
> Jahre Waffenträger war, und mich daher bei Waffen
> nie auf andere verlassen, nicht mal auf mich
> selbst. Überprüfung vor gebrauch wäre bei mir
> absolute Pflicht und Anspruch an mich selbst
> gewesen.
Ich weiß nicht, was müsste ein Schauspieler denn dann alles selbst überprüfen,
Unfälle können ja an vielen Stellen passieren. Zum Beispiel, ein Schauspieler wirft einen schweren Gegenstand aus dem Fenster, wie soll er in dem Moment überprüfen, ob die Absperrung draußen wirklich sitzt, da muss es schon Leute geben, die Acht geben und auf die man sich verlassen kann.
Ich erinnere mich, dass bei der Bundeswehr die Übungsmunition für G3 eine andere Farbe hatte als die scharfe Munition, die zum Wachdienst ausgegeben wurde. Es gab unzählige Vorschriften, aber eine Vorschrift, dass der Soldat selbst nachprüfen musste, dass die ausgegebene Übungsmunition tatsächlich solche ist oder dass die Übungshandgranate keine scharfe Handgranate war, gab es nicht. Das hat auch kein Mensch gemacht. Man bekam ein gefülltes Magazin bzw. eine Handgranate und das war es. Bei einem Unfall bzw. einer Tragödie wäre der für der für die Munitions-/Handgranatenausgabe Zuständige sicherlich angeklagt worden, nicht aber der Soldat, der den Schuss abgegeben hat bzw. geworfen hat.
3-mal bearbeitet. Zuletzt am 20.01.23 11:39.