MattDamon schrieb:
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> Bist wohl auch gegen Mindestlohn und
> bedingungsloses Grundeinkommen?
Nein! Denn es gibt auch Mindestkosten wie Wohnung und Verpflegung, also muss eine Arbeit auch ein Mindestentgelt abwerfen, sonst bleibt man abhängig trotz Arbeit! Helmut Kohl sagte bereits 1998 "Arbeit muss sich wieder lohnen!" Leider hat ihn wohl keiner gehört, außer mir!?
Wenn bspw. die Taxibranche darunter leidet, muss sie eben anders kalkulieren.
Ich habe aber zudem ein anderes Einkommensmodell im Kopf:
- Ähnlich wie bei einer Pfändungsgrenze, sollte das Einkommen verschont werden, sofern es unter einen gewissen Wert rutscht.
Bsp. 800...1.000,- € Einkommen ist frei von Lohnsteuer und frei von Sozialabgaben, bzw. nur mit einer Pauschale (Knappschaft) belegt - ähnlich eines Freibetrages. Alles was dann darüber liegt wird normal UND einheitlich versteuert, bspw. 15% Lohnsteuer + übliche Sozialabgaben.
- D.h. der absolute Geringverdiener kann existieren ohne hilfebedürftig zu werden, weil man ihm sein mickriges Einkommen lässt. Verdient er irgendwann mehr oder viel mehr, zahlt er prozentual genau so viel wie die anderen auch. Das ist in meinen Augen gerecht gegenüber den Schwächsten der (arbeitenden) Gesellschaft, weil es hier um ein Existenzminimum geht, das sonst sowieso der Staat finanzieren müsste. Dazu muss auch den Besserverdienenden nichts weggenommen werden.
Eine andere Sache habe ich noch nicht zu Ende gedacht und mich daher auch noch nicht entschieden - ihr dürft mir aber gerne dabei helfen! ;)
Soll es zu dem Mindestlohn auch ein "Maximallohn" geben? Ich meine jetzt KEINE Obergrenze für SELBSTSTÄNDIGE, sondern nur für Angestellte, Vorstände, Aufsichtsräte usw.
Soll und darf ein Entgelt aus NICHTSELBSTSTÄNDIGER Arbeit ein Maximum NICHT überschreiten?
Bsp. 1.000.000,- € / Jahr (brutto).
Und gilt dann noch das Leistungsprinzip???
"Wer mehr leistet, soll mehr verdienen, aber max. blablabla im Jahr?")
Wie gesagt, ist schon länger ein Gedankenspiel von mir, ohne dass ich eine endgültige Meinung dazu habe.