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Re: mal wieder der Straßenverkehr
...interessante Frage.
Ich bin bisher davon ausgegangen, das auf jeden Fall an beiden Enden der Einbahnstraße die Verkehrsteilnehmer mit einem entsprechenden Schild auf die Regelung aufmerksam gemacht werden müssen. Also "Radfahrer frei" unter dem Durchfahrtsverbotsschild und "Fahrradfahrer aus beiden Richtungen" unter dem Einbahnstrassenschild. In einem Fall von fehlender Beschilderung wurde auch schon erfolgreich geklagt (allerdings nicht bei einer Einbahnstrasse): [www.sueddeutsche.de] [www.taxi-zeitschrift.de] Grundsätzlich bin ich als Radfahererin immer vorsichtig und stell mich drauf ein, dass ein Autofahrer eventuell nicht Bescheid weiß. Wenn ich mit dem Auto unterwegs bin, würde ich in Einbahnstraßen immer mit Radfahrenden die mir entgegenkommen rechnen. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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