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Re: mal wieder der Straßenverkehr
Maik schrieb:
------------------------------------------------------- > Aus Fahrschulzeiten kann ich mich immernoch > erinnern, dass man auch an den Einfahrten zu > Einbahnstraßen aufpassen musste, ob nicht ein > Radfahrer von rechts kommt, der dann natürlich > auch Vorfahrt hatte, bei gleichrangigen Straßen. > Also man konnte nie davon ausgehen, dass dort > keiner von rechts kommt, weil es ja eine > Einbahnstraßeneinfahrt ist. Logischerweise müssten an Einfahrten zu Einbahnstraßen dann zur Sicherheit auch Vorfahrtstraßenschilder stehen, wenn die Einbahnstraße von einer Hauptstraße abzweigt. Das ist aber normalerweise nicht der Fall. Das führt mich zu der grundsätzlichen Frage, die ich mir schon häufig gestellt habe: Muss man mit Verkehrsteilnehmern rechnen, die an Stellen auftauchen, an denen sie sich nicht befinden dürfen? Wie wird die Sache bei einem Unfall beurteilt? Streng genommen dürfte man dann auf der Autobahn auch nicht überholen, weil man jederzeit mit einem Geisterfahrer rechnen müsste. Am besten bleibt man zu Hause und beteiligt sich überhaupt nicht am Straßenverkehr. Dann ist man auf der richtigen Seite. ;) In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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