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Re: mal wieder der Straßenverkehr
chrisquito schrieb:
------------------------------------------------------- > Wenn Radfahrern erlaubt ist, die Einbahnstraße in > die entgegengesetzte Richtung zu befahren (linkes > Schild auf dem Foto), ist dann der "Betreiber" der > Straße, also wohl Gemeinde oder Kreis, dazu > verpflichtet, den aus der anderen Richtung > kommenden Autofahrer darüber zu informieren, dass > ihm Radfahrer entgegenkommen können (rechtes > Schild) ? Da es ja keine bundesweite Regelung gibt, das jede Einbahnstasse von Radfahrern in gesperrter Richtung befahren werden darf, muss bei den Strassen, die freigegeben wurden, kenntlich gemacht werden, daß man mit Gegenverkehr rechnen muß. Wenn auch die Anwohner das wissen, aber es fahren ja auch mal Frende da lang. Und dann sollte denen klar sein, daß der entgegen kommende Radler im Recht ist. Im Zweifelsfall sollte das Ordnungsamt wissen wie das gesetzlich geregelt ist, mit den Schildern. 1-mal bearbeitet. Zuletzt am 08.10.16 12:11. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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