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Re: Tagesschau heute I, Krankenmeldung
Das ist doch viel Lärm um nichts. Was ändert sich denn durch das Urteil?
Keiner meiner bisherigen fünf Arbeitgeber hat je ein Attest verlangt wenn ich kürzer als drei Tage krank war, und auch bei allen mit denen ich gestern darüber gesprochen habe ist es genauso. In kleineren Unternehmen kennt sowieso jeder jeden, und in größeren wird der zusätzliche Verwaltungsaufwand gescheut. Wenn der Arbeitgeber das verlangt, dann hat das sicherlich einen ernsten Hintergrund. Entweder war man wirklich auffällig oft an einer Eintagesgrippe erkrankt, oder der Arbeitgeber will einen rausekeln und denkt sich alle möglichen Gängeleien aus. Im ersteren Fall sollte man an sich arbeiten, und im zweiteren sollte man sich wohl schon nach Alternativen umsehen, wenn man nicht mehr erwünscht ist dann findet der AG sicherlich irgendeinen Weg jemanden loszuwerden. Klar, eine dritte Möglichkeit wäre der immer mißtrauische Chef - da sollte man sich fragen, ob man in dem Betriebsklima wirklich arbeiten will. Zusätzlich dürfte dem Arbeitgeber klar sein, dass der Aufwand für den Arbeitnehmer dafür groß ist und nicht unbedingt der schnellen Genesung dienlich ist, und außerdem werden dann sicherlich auch öfter gleich mehrere Tage Ruhe vom Arzt verschrieben - dieser legt ja auch keinen Wert darauf, dass der Patient im Zweifel wegen Durchfall oder Erkältung jeden Tag bei ihm im Wartezimmer sitzt - obwohl man selbst wohl einfach nur einen Tag wirklich krank war. Mehr Kontrolle muss nicht unbedingt immer vorteilhafter für den Arbeitgeber sein. In meiner vorherigen Firma haben wir elektronische Stechkartensysteme, speziell für Kliniken und Altenheime, programmiert und vertrieben. Immer wenn die Geschäftsführung die Einfühung dieser "Mitarbeiterüberwachung" beschlossen hat, sind die Mitarbeitervertreter bzw. Betriebsräte Sturm dagegen gelaufen. In Wirklichkeit ist die genaue Erfassung der Arbeitszeit ein großer Nachteil für den Arbeitgeber, nicht für den Arbeitnehmer - wir wussten das natürlich, aber mussten das totschweigen. Wenn eine Schicht um 5 Uhr anfängt und um 13 Uhr endet, dann kommt der Mitarbeiter typischerweise zwischen 4:45 und 4:55 an, und geht um 13:00-13:10. Später kommen oder früher gehen ist sehr schwierig im Schichtbetrieb, da ist der Gruppendruck schon viel zu hoch. Früher wäre kein Mitarbeiter auf die Idee gekommen, diese paar Minuten als Überstunden bzw. Mehrarbeit vom Schichtleiter/Pflegedienstleiter abzeichnen zu lassen. Wenn die Zeit aber elektronisch erfasst wird, dann sammeln sich hier natürlich die Minuten jeden Tag, und auf den Monat und die Summe der Mitarbeiter gerechnet kommen da riesige Mengen zusammen. Es gibt hier dann entsprechende Toleranzen, die mit dem Betriebsrat abgesprochen werden, die unter den Tisch fallen (i.d.R. bis 10 Minuten vor der Zeit und bis 5 Minuten nach Ende), aber es geht hier ja auch um ein anderes Thema. Was ich damit eben sagen will, ist dass mehr Kontrolle durch den Arbeitgeber auch für ihn nicht besser sein muß, und ich glaube das ist den meisten wohl bekannt. Deshalb bezweifle ich ganz stark, dass nach dem Urteil gestern irgendein Arbeitgeber in ganz Deutschland seine Attestpflicht verändert hat. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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