"Das per Volksentscheid durchgesetzte neue Rauchverbot in bayerischen Gaststätten enthält einem Medienbericht zufolge doch eine Ausnahme.
Wie eine Augsburger Zeitung gestern berichtete, darf in "echten geschlossenen Gesellschaften" auch künftig geraucht werden. Dazu zählen "private Familienfeiern mit Einladung wie Hochzeit, Geburtstag oder Taufe, aber auch Vorstandssitzungen, sofern Voraussetzungen wie eine kleine Zahl namentlich geladener Personen erfüllt würden".
Gut, dass wir in Bayern immer einen Grund zum Feiern haben ;-)