Re: flatratebordelle verbieten
geschrieben von:
Kate, 27.07.09 11:18 |
Wegen mir muss das nicht verboten werden, allerdings bin ich da wohl eh nicht die Zielgruppe!
In Deutschland gilt das Entkriminalisierungsgebot, d.h. die Prostitution wird als normale Erwerbstätigkeit angesehen und auch von der Berufsfreiheit im Art. 12 GG geschützt. Der Sinn dahinter ist, dass man der Ausbeutung vorbeugen möchte.
So, es spricht für mich nichts dagegen, wenn sich jemand freiwillig für den Beruf entscheidet. Es gibt auch Leute, die arbeiten freiwillig in der Pornoindustrie.
Das geht mich nichts an und ich möchte auch nicht, dass sich jemand in meine Berufswahl einmischt!
So, und Teil dieser Berufswahl ist es auch zu entscheiden, wo man arbeitet. Wenn man nicht in einem Flatrate-Bordell arbeiten möchte, dann muss man sich eben woanders umsehen.
Und es soll doch tasächlich "normale" Berufe geben, die auch nicht jeden Tag immer gleich Spass machen und mal anstrengend sind.
Ein Zahnarzt kann sich seine Patienten auch nur bedingt aussuchen, wenn er Geld verdienen möchte. Dann muss er eben den Mann mit den verfaulten Zähnen behandeln!
Zwangsprostitution ist bei uns unter Strafe gestellt und ist das Furchtbarste, was einer Frau passieren kann. Das ist aber keine Phänomen der Flatrate-Bordelle. Es kommt von geldgierigen Menschen, denen der Einzelne nichts bedeutet. Solche Menschen betreiben den Menschenhandel im großen Stil. Die beschränken sich nicht auf Prostitution, da wird mit allem Geld gemacht!
Ein generelles Verbot der Prostitution schadet eher, als es nutzt. Denn ähnlich wie bei der Prohibition entsteht ein noch größeres Untergrundsystem, bei dem die Frauen völlig recht- und schutzlos wären.
Die Menschenwürde steht jedem Menschen zu, unabhängig von seiner Herkunft, seinem Aussehen oder seinem Status. Wenn sich eine Prostituierte frei dafür entscheidet diesen Beruf auszuüben, dann ändert sich doch nichts an ihrer Menschenwürde.