misterbyte schrieb:
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> Mit Sicherheit nicht.
Nun auf einmal kleinlaut.
Du musst doch nur eine Sendekopie mein SWR anfordern. Gegen den negativen Bescheid Widerspruch erheben. Dann kommt ein Widerspruchsbescheid. Dann Klage erheben beim Verwaltungsgericht Stuttgart. Musterformulare gibt es im Internet (siehe link). Die Gebühr ist überschaubar (hier am Beispiel Niedersachsen).
[
www.verwaltungsgericht-goettingen.niedersachsen.de]
[
justizportal.niedersachsen.de]
3-mal bearbeitet. Zuletzt am 15.07.22 18:24.