misterbyte schrieb:
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> Soso, dann sind also donnie-xyz und spoonman nun
> die grossen Juristen in diesem Thema.
Ich habe nie behauptet, Jurist zu sein.
> Schon mal das LIFG gelesen? Text erst lesen und
> dann etwas eintippen.
> Dort sind nämlich die öffentlich-rechtliche
> Rundfunkanstalten explizit erwähnt.
> Der SWR ist eine öffentlich-rechtliche
> Rundfunkanstalt.
> Das einmal zu Eurem gefährlichen Halbwissen,
> meine beide "Juralaien".
Dann zitiere doch bitte mal den betreffenden Paragrafen, der deiner Meinung nach die ÖR-Anstalten zum Bereithaltung eines Mitschnittdienstes zwingt.
EDIT: Donnie war schneller.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 09.07.22 19:48.