Naja - aufbewahren müssen sie es.
Privatkopien sind auch erlaubt.
Aber daraus folgt ja nicht zwingend, dass das Aufbewahrte auf Wunsch kopiert werden MUSS.
Was allerdings schade ist. Ein Gesetz, das Zugang auf öffentlich-rechtliches Material in Form von Privatkopien VORSCHREIBT, wäre eigentlich im Sinne des Erfinders der ÖR, so scheint mir.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 09.07.22 13:24.