Re: Ist man als Arbeitsuchender im Amt eigentlich immer der letzte A****?
Auch bei einem Aufhebungsvertrag wirst du gesperrt, nur wenn du nachweisen kannst, dass absolut schwerwiegende Gründe vorlagen für diesen Aufhebungsvertrag, ist es möglich, dass du nicht gesperrt wirst. Wenn dir z. B. ein Arzt bestätigt, dass du krank geworden bist durch diese Arbeit oder psychisch schwer belastet bist (Mobbing), dann hast du - eventuell - eine Chance, nicht gesperrt zu werden.
Seit etwa fünf Jahren ist man absolut rigoros in dieser Richtung. Ich weiß es, weil ich mich in der Personalabteilung hinreichend damit befaßt habe. Auch Abwicklungsverträge, die man noch vor drei Jahren für eine gute Lösung hielt, um Sperren zu umgehen (also ein Vertrag, in dem nur die Abwicklung einer Arbeitgeberkündigung geregelt wird - Arbeitgeber kündigt, Arbeitnehmer bekommt eine Abfindung), wird mittlerweile wie ein Aufhebungsvertrag behandelt. Die Entgegennahme einer Abfindung wird als Einverständnis angesehen. Somit gibt es auch hier eine Sperre.