chrisquito schrieb:
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> Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über
> die Sonn- und Feiertage vom 23.04.1989
>
> § 4
> Ausnahmen von Arbeitsverboten
>
> An Sonn- und Feiertagen sind erlaubt:
> [...]
>
> c) zur Befriedigung dringender häuslicher oder
> landwirtschaftlicher Bedürfnisse;
Gartenarbeit ist Holzhacken meiner Ansicht nach nicht.
Aber er kann sicherlich mit oben fett markierter Ausnahme argumetieren: Heizen des Hauses ist wohl so ein häusliches Bedürfnis.
Wenn du eine rechtliche Auskunft willst, kannst du ja mal für ein paar Euro die Frage bei Frag-einen-Anwalt einstellen.
Gruß
Kelte