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Re: Täterschutz? Die Persönlichkeitsrechte der Verbrecher sollen gewahrt bleiben
geschrieben von: Dustin, 15.07.15 23:29
Grundrechte gelten nunmal für jeden, auch für Straftäter. Die zu verletzen sollte schwer sein und EC Karten Betrüger stellen jetzt wirklich keine akute Gefahr für die Öffentlichkeit dar.

Ich finde auch das die Polizei ihre Arbeit erstmal selbst machen sollte, bevor Bürger mit Bildzeitung und Foto sich als Hilfssheriffs aufspielen und anfangen zu "fahnden", das gilft niemandem, ich würde sogar behaupten es würde zu erheblichen Problemen führen, z.B. werden so Leute an den Pranger gestellt, denen noch überhaupt keine Straftat nachgewiesen wurde.

Hypothetische Situation, ein Bekannter von dir klaut ohne dein Wissen eine EC Karte, ihr geht shoppen, er holt Geld, du gehst nichtsahnend mit ihm in die Bank und stehst in seiner Nähe, es ist auf Bildern offensichtlich das ihr zusammen dort seid. Zwei Tage später siehst du ein Bild von euch beiden in der Zeitung mit der Überschrift "Wer kennt das EC-Karten Diebesduo?" und jeder Nachbar, Kollege und sonstwer schaut dich schief an. Fändest du es dann immer noch gut oder würdest du dann becorzugen das die Polizei doch erstmal anders ermittelt und dich eventuell diskret befragt und dann nur dein Kumpel ne Anzeige und Strafverfahren bekommt?

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