tiramisusi schrieb:
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> ...gibt doch aber sowas wie Gewohnheitsrecht, oder
> liege ich da falsch?
Gewohnheitsrecht gibt es eher im Bezug auf andere Dinge, dass beispielsweise bei einem Vertrag die Verkehrsitte gelten.
Hier ist die Sache simpel. Das Haus, in dem Familie und der nette Herr wohnen, ist im Eigentum von jemand. Die Mutter und die Familie haben sicher einen gültigen Mietvertrag. Der Sohn steht vermutlich nicht im Mietvertrag, wenn die Mutter ihren Sohn vor die Tür setzt, muss er gehen. Kommt er dennoch wieder und geht auf ihre Aufforderung nicht, kann sie die Polizei rufen wegen Hausfriedensbruch.
Die Polizei nimmt den Tatbestand auf und spricht zuerst einen Platzverweis aus und die Anzeige wegen Hausfriedensbruch wird der Staatsanwaltschaft übergeben. Randaliert der Sohn oder verstößt er gegen den Platzverweis kann die Polizei ihn festnehmen, für max. 24 Stunden. Danach wird er auf freien Fuß gesetzt. Der Polizei ist dabei herzlich egal, wohin er geht, solange er keine Straftaten begeht.
Es gibt Obdachlosenheime und dergleichen. Mit 30 Jahren sollte er in der Lage sein sich darum zu kümmern. Im Zweifel kann er zu einem Freund ziehen.
Ganz radikal wäre natürlich für die Familie der Weg über das Gericht. Sie könnte durch eine Unterlassungsklage ein Kontaktverbot erwirken, so dass sich der Sohn dem Haus gar nicht mehr nähern darf. Bei Zuwiderhandlung muss er Strafe zahlen und kann durchaus im Gefängnis landen.