Nur so ein paar Gedanken...
I.
Generell dürfen volljährige Kinder ohne Zustimmung der Vermieters beim Mieter einziehen: [
www.haufe.de]
Interessant in diesem Artikel folgender Absatz:
"Ausnahmen bei Überbelegung oder Gründen in der Person
Nur in besonderen Fällen kann eine Ausnahme gemacht werden:
1. Zum einen, wenn die Aufnahme des Kindes zu einer Überbelegung der Wohnung führt
oder
2. wenn aus Sicht des Vermieters stichhaltige Gründe gegen die Person des Kindes bestehen."
Punkt 2 wäre ggf. anwaltlich zu prüfen (z.B. Bedrohung der Vermieter, Beeinträchtigung der Kinder der Vermieter?)
II.
Mit dem Sohn der Mieterin ist eine weitere Person in der Wohngemeinschaft. Folglich sollten die verbrauchsbezogenen Nebenkosten entsprechend angepasst sein (z.B. Wasserverbrauch [Frischwasser und Brauchwasser], wenn nicht über Wasseruhr abgerechnet, Müllgebühren, etc.).
Was bringt das? Es macht das Wohnen des Sohns teurer. Da dieser selbst nichts verdient, wird der Druck (leider zu Lasten der Mutter) größer. Vielleicht bewirkt es ja etwas.
III.
Wie andere User vorher, denke ich auch (ohne die Paragrafen zu kennen), dass "das Amt" dem Typen eine eigene "angemessene" Wohnung bezahlen müsste. Möglicherweise geht die Mietzahlung direkt vom Amt zum Vermieter, so dass der Sohn davon nichts in Händen bekommt. Das würde ich beim Stichwort "Lebensmittelgutscheine" annehmen.
IV.
Gesprächstherapie für die Mutter ist durchaus sinnvoll, damit sie erkennt, dass einerseits ihr Leben leichter wird, andererseits sie ihrem Sohn damit hilft, ihm eine Chance bietet, selbstverantwortlich zu werden. Das ist wie beim Drogensüchtigen, die auch nicht von der Familie/Freunden (finanziell) unterstützt werden sollen, da sie dann keinen Anreiz haben sich zu ändern oder auch nur die eigenen Situation zu überdenken.
Wie gesagt, nur so ein paar kurze Gedanken...
☼