Nein, ich glaube im Gegenteil, dass dieses System für beide Seiten sehr viel nützlicher wäre - vorausgesetzt, es geht den Arbeitgebern wirklich nur um ihr Eigentum und nicht darum, unliebsame Arbeitnehmer loszuwerden. Ich glaube nämlich, dass den meisten "diebischen" Arbeitnehmern nicht wirklich bewusst ist, dass es eigentlich nicht in Ordnung ist, sich was zu nehmen. Wenn dann erst einmal die Abmahnung da ist und der Jobverlust als reales, drohendes Damoklesschwert dahängt, würden sich wohl die wenigsten noch das geringste Vergehen gegen die Firmenregelungen erlauben. Es wäre kein "Freifahrtsschein", beim zweiten Mal wäre jeder fällig.
Der Vergleich mit dem Ladendiebstahl hinkt irgendwie. Erstens hängt nicht die Existenz eines Menschen davon ab, irgendeinen bestimmten Laden betreten zu dürfen, zweitens würde ich schon einen Unterschied machen, ob ein Fremder einen Laden betritt mit der Absicht, etwas mitgehen zu lassen, oder ob es ein Mitarbeiter ist, der nach meinem Empfinden doch irgendwie "dazugehört", auch wenn er rechtlich nicht der Eigentümer ist. Ich finde auch, dass ein Verkäufer in einem Handelsgeschäft nicht gleich rausgeworfen werden sollte, wenn er irgendeine Ware für 50 Cent mitnimmt. Eine einmalige Abmahnung sollte immer drin sein.