Kate schrieb:
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> hat wohl keiner damit gerechnet, dass das einmal
> derartig ausgenützt wird. Mir fällt nur keine
> zufriedenstellende Lösung ein, wie man das
> Problem für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
> gleichermaßen zufriedenstellend gestalten kann.
> Immerhin schützt das den Arbeitgeber auch davor,
> dass in Mitarbeiter ausnehmen, das soll es auch
> geben.
Hm, ich bin kein Jurist, aber eine pragmatische Lösung, die mir einfallen würde, wäre:
Jedes Dienstvergehen, das 1. keinen Angriff gegen Leib und Leben eines anderen darstellt und 2. keinen finanziellen Schaden für das Unternehmen oberhalb einer gewissen "Bagatellgrenze" darstellt (z.B. 10 Euro, oder auch ein gewisser Promillesatz vom Jahresumsatz), ist zwingend zunächst abzumahnen und stellt erst im Wiederholungsfall einen Entlassungsgrund dar.