Re: Gefeuert wegen ein paar Maultaschen - knallhartes Urteil aus Karlsruhe
In den Ferien jobbte ich früher im Altersheim und es war stets untersagt, schon aus hygienischen Gründen, Essen das schon ausgegeben war zurückzunehmen oder selbst zu verzehren.
Selbst Nahrungsmittel das verpackt war, wie Käse oder Butter etc.
Alles was übrig war, musste entsorgt werden.
Der hygienische Standart ist eben so.
Später durften die Reste nicht mal mehr in den sogenannten Schweinekübeln an Bauern ausgegeben werden, was früher Gang und Gäbe war.
Allerdings hätte diese Geschichte wieder mal anders gehandhabt werden können.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 16.10.09 12:55.