Re: Gefeuert wegen ein paar Maultaschen - knallhartes Urteil aus Karlsruhe
Niemand wird allein wegen Diebstahls von ein paar Maultaschen gefeuert. Da gibt es bestimmt noch andere Gründe, ob die in diesem Fall nachvollziehbar oder verwerflich sind kann ich nicht beurteilen.
Das Essen nicht mitgenommen werden darf, sondern vernichtet werden muss liegt meistens an den Arbeitnehmern selbst. Bei uns (gratis essen in der Kantine, solche Arbeitgeber gibt es auch noch) war es genau wie Quasselkapar angedeutet hat:
Als das Küchenpersonal noch Essen mit nach Hause nehmen durfte, wanderten die saftigsten Steaks nicht auf die Teller der Mitarbeiter, sondern in der Tuppa-Schüsseln der Küchenleute.
Wobei ich nicht ausschließen möchte, dass der vorliegende Fall eine Sauerei ist, was für mich der Fall wäre, wenn ihr in Wahrheit gekündigt wurde um Geld zu sparen.