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Re: Radioempfang damals
U-56 schrieb:
------------------------------------------------------- > > Wie kamen die Bußgeldbescheide wohl zustande? In > über 99 % der Fälle hat die Post doch gar nicht > mitbekommen, wenn jemand Polizeifunk gehört hat. Grundsätzlich kann man mit einem Funkmesswagen den Betrieb eines Empfängers auf einer bestimmten Frequenz nachweisen, aber ich denke auch, das die Post noch etwas anderes zu tun hatte, also so etwas mühsames zu machen. In der Regel dürfte BOS-Funk abhören unproblematisch gewesen sein, zumal doch bekannt war, dass Lokaljournalisten sich da informierten, um rechtzeitig bei einer Unfallstelle zu sein. Ich hatte keine Geräte, die bis zum Polizeifunk reichten, kann mir aber gut vorstellen, dass das bei ausländischen Marken häufig möglich war. In Annoncen wurden damals doch häufig Radios mit Flugfunkbereich angeboten, gewöhnlich mit dem Zusatz "nur für Export". Der Besitz dürfte erlaubt gewesen sein, aber die Rechtslage kann sich da schon mal ändern, deswegen weiß ich es nicht genau. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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