Hitparadenfan schrieb:
-------------------------------------------------------
> wolle64 schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Es geht hier wohl darum, dass der Ausschnit mit
> > einem neuen Ton belegt wurde. Solange dort
> aber
> > Sendungen, die man für teuer Geld beim
> > Mitschnittservice beziehen müsste eingestellt
> > werden, dürfte das hier harmlos sein.
>
>
> Ebend nicht.
>
> Auf den steht Mitschnitten ausdrücklich drauf:
>
> Gemäß §53, Abs. 1 UrhG darf diese
> Programm-Kopie nur für den privaten Gebrauch
> genutzt werden.
>
> Es ist nich gestattet, die Kopie außerhalb des
> persönlichen Bereichs liegenden Zwecken zu
> verwenden. Insbesondere Verkauf (z.b.
> Internetversteigerungen), Verleih, öffentliche
> Vorführung oder Wiedergabe, öffentliche
> Zugänglichmachung sowie Herstellung von
> Verfielfältigungsstücken und Bearbeitung (z.B.
> Kürzungen, Ergänzungen oder sonstige
> Veränderungen) sind untersagt.
>
>
> Und wenn er einen Roland Kaiser-Auftritt mit
> anderem Text online stellt hat er das Material
> schon verändert, was er privat damit macht ist
> seine Sache, aber es öffentlich bei Youtube
> einzustellen und damit noch in Foren hausieren
> geht würde ich lieber bleiben lassen.
Das ist mir natürlich bekannt. Die Praxis zeigt aber doch etwas anderes. So habe ich beispielsweise gerade die Sendung "Aktenzeichen xy ungelöst" vom 14.4. 1978 dort entdeckt. Bei der Qualität dürfte es sich kaum um einen alten privaten Originalmitschnitt aus dem TV-Programm handeln.
Und sie ist seit fast zwei Jahren online.