Nun wird es aber interessant, so finde ich:
Und ja - ich musste nicht wo ich dieses sonst posten könnte.
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>>>Nun sei es erforderlich, "die Beauftragung des neuen Angebotes sowie den Wegfall der beiden Spartenprogramme, der unter anderem der Finanzierung des Jugend-Onlineangebotes dient, staatsvertraglich zu regeln">>>
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Auch ueber diesen Kanal wollte man auch das online-Angebot, bzw. die Ausweitung im Netz bezahlen?
Oder habe ich das total falsch verstanden?