Leo schrieb:
> Natürlich ist die Scharia in ihren Auswirkungen
> und Strafen nicht zu vergleichen, aber in diesem
> Falle geht es um etwas ähnliches: Wer
> gottgefällig handeln will, muss ein Gesetz
> beachten, das einen anderen Menschen dem Tode
> ausliefert. Was wäre gewesen, wenn sich Mutter
> und Ärzte wegen der Androhung des "Liebesentzugs"
> ihrer Kirche gegen die Abtreibung entschieden
> hätten? Die Kleine wäre mit kirchlicher Sanktion
> gestorben, wahrscheinlich nicht weniger qualvoll
> als durch eine Steinigung.
@Leo & Nicko
Ihr seht nur die Kleine und überseht das "Konzept" der RK-Kirche. Wenn die Kleine bei der Geburt oder vorher gestorben wäre, wäre es nicht so schlimm gewesen, da sie ja das ewige Seelenheil erwartet hätte. Darauf brauch sie jetzt nicht mehr zu hoffen.
> Und das nur, weil sie
> vergewaltigt wurde. Ähnliche Strafen für
> vergewaltigte Frauen und Mädchen kenne ich nur
> aus dem Mittelalter. Und genau dahin gehört
> dieses Gesetz!
Zuerst schimpfst Du über die RK-Kirche und jetzt über das Mittelalter. Das hat es nun wirklich nicht verdient.
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www.tempus-vivit.net]
[
www.das-mittelalter.de] Abschnitt: Gewalt gegen Frauen