Eins verstehe ich nicht. In dem Artikel steht:
Ausnahmen sind möglich, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, das Kind keine Überlebenschance hat oder die Mutter Opfer einer Vergewaltigung war und die Schwangerschaft noch nicht die 20. Woche überschritten hat.
Es sind sogar alle "wenns" gegeben, also warum tritt in diesem Fall nicht die Ausnahme in Kraft?