Leider sind die Formulare nicht so bedeutungslos, wie sie scheinen. Kann man Dir dann nämlich doch etwas anhängen (und sei es ein vergessener Kontakt zu einem Bewohner der genannten "Böse-Achse"-Länder oder eine sexuelle Spezifikation, die Du für Deine Privatsache gehalten hast), dann bist Du wegen einer Lüge dran, die man Dir auch noch auf einem höchst offiziellen Papier nachweisen kann.
Es macht nämlich einen erheblichen Unterschied, ob man Dir unterstellt, etwas verschwiegen zu haben, wonach keiner gefragt hat (zu einer solchen freiwilligen "Selbstanzeige" wärst Du nämlich gar nicht verpflichtet, ergo kein Gesetzesverstoß), oder ob man Dir "beweist", bewusst gelogen zu haben. Letzteres ist eine Straftat, und das kann übel werden.