Suvate schrieb:
>
> Also, liebe Erdbeere, Tannen übertragen keinesfalls den
> Birnengitterrost. Die Sporen dieser Krankheit überwintern nur
> auf dem blauen Wacholder, und der hat
> mit Tannen nichts zu tun.
Das wusste ich nicht, es hat jemand hier diese Behauptung aufgestellt und ich dachte, dass der weiss wovon er/sie spricht. Nun gut, aber was ist mit dem Argument, dass der Boden verändert wird? Ändern tut jedoch alles nichts an der Tatsache, dass Tannen nicht in Kleingärten gehören, in denen Obst und Gemüse angebaut werden sollen. Wie gesagt, wenn man der Meinung ist diese Grundidee sei "veraltet" oder wie auch immer, dann soll er/sie etwas dagegen unternehmen.
> Die Baumschutzverordnung besagte bisher, daß Bäume, die in
> 1,30m Höhe einen Umfang von 60 cm haben,
> nicht gefällt werden dürfen. Nun sind diese Bäume erst
> ab 80 cm Umfang geschützt, sodaß endlich so manch nicht
> Kleingarten-geigneter
> Baum entfernt werden kann. Ausnahme sind Walnußbäume, da darf
> niemand ran. Ich hoffe, etwas zur Klärung der Sachlage beigetragen zu haben.
Aha, die Verordnung wurde also geändert, das hat bisher auch noch niemand erwähnt. Jetzt ist die Frage, wieviel Zeit zwischen Erlass und Inkrafttreten der Verordnung verstrichen ist. Es muss schon eine gewisse Zeit verstreichen, damit die Kleingärtner früh genug reagieren können.