Das Grundgesetz stelle ich nicht in Frage, es wäre nur schön, wenn der Gesetzgeber von Zeit zu Zeit mal reinschauen würde, bzw. das nicht nur täte, um Lücken in den Formulierungen zu finden, anhand derer man Menschenrechte aushebeln kann.
Das Strafrecht ist leider beständig Veränderungen ausgesetzt, die jede Politikergeneration nach Lust und Laune der eigenen Ideologie anpasst. Weniger und weniger ist es verfassungskompatibel, aber niemanden interessiert's. Ich sag nur: § 131.
Jugendschutz ist nur Willkür in einem offensichlich verfassungsfreien Raum. Nicht nur ist es unverständlich, dass Erwachsene durch Vorzensur und Totalverbote von Medien oder Freizeiteinrichtungen (z. B. Laserdrom) gleich mit"geschützt" werden, ferner ist festzustellen, dass Jugendschutz, der darauf hinausläuft, Heranwachsenden einfach beliebig Freiheitsrechte abzusprechen und sie gleichzeitig pauschal zu kriminalisieren, Menschenverachtung pur ist.