Also mußten sich Eure Vorstände mal wieder selber in Szene setzen. Da wird es natürlich schwieriger. Wenn der Vorstand auf der Einhaltung von Gesetzen bzw. Regelungen besteht, könnte helfen, selber mal einen Blick ins Bundeskleingartengesetz zu werfen. Kann ja sein, dass die Herren das evtl. zu ihren Gunsten ausgelegt haben. Denn Gestze sind ja in den wenigsten Fällen eindeutig. Habe mal den Fall erlebt, dass ein neuer Vorstand Schlüssel zu den Gärten gefordert hat. Begründet wurde das mit Wasseruhrenmissbrauch und dem BuKlG. Das hat dann keiner mitgemacht und so lief das Ganze ins Leere. Auslegung hin oder her. Und um mal die Motzer in diesem Forum ein bißchen herauszufordern: als mündiger Bürger hat man immer das Recht, nachzufragen und sich im Einzelfall die Verordnung erklären und belegen zu lassen. Auch wenn das halt leider Zeit und Aufwand kostet. Aber da muß man dann durch.