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Re: Schneeschippen auf A1 führt zu Fettflecken an Küchenzimmerdecke
Ein Irrtum ist leider ausgeschlossen, ich zitiere:
"Die Bürgerinnen und Bürger haben die Pflicht, Gehweg, Straßenrinne und Fahrbahn vor dem eigenen Grundstück wöchentlich zu reinigen. Auch die Winterwartung gehört zur Reinigung. Diese umfasst insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen sowie das Bestreuen bei Schnee- und Eisglätte." Lässt man es jetzt drauf ankommen, und es kommt tatsächlich zu einem Unfall - ein Autofahrer mäht wegen Glätte einen Fußgänger um, dann ist man vermutlich sogar noch haftbar. Finde ich umso grotesker, weil manche Leute hier im Viertel sich auch um die Gehwegreinigung einen Dreck scheren (*haha), so dass dort je nach Jahreszeit entweder die Disteln fast meterhoch stehen oder der Gehweg eine einzige Rutschbahn ist. Aber da hat es wohl noch nie Konsequenzen gegeben. Und bei der Verwaltung anrufen - nun ja, hier im Dorf ist fast keiner gut auf die zu sprechen, die postulieren zwar in ihrem Logo und auf ihrer Internetseite Bürgernähe, in der Realität sieht es aber dem Gespräch mit den Mitbürgern nach zu urteilen anders aus. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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