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Re: hilfe für kollegin (sozialbetrug)
Vieleicht bin ich da falsch informiert, aber ich dachte immer, die Leistungen vom Jobcenter(Arbeistlosengeld 2/Harz 4) werden immer nur für eine Zeitraum von 6 Monaten gewährt?
Besteht der Bedarf länger, muß immer wieder rechtzeitig ein neuer Antrag gestellt werden und die betroffene Person wird dazu auch zu einem persönlichen Gespräch geladen. Wenn das so ist, dann muß die Kollegin doch innerhalb der zwei Jahre mehrfach bewußt eine Verlängerung beantragt haben und auch mal zu ihrem Sachbearbeiter eingeladen gewesen sein? Wenn sie tatsächlich einfach vergessen hätte, sich beim Jobcenter zu melden/abzumelden, wäre doch automatisch die Zahlung nach sechs Monaten eingestellt worden. Da solltest Du nachhaken, ob Dir die Frau wirklich die ganze Wahrheit erzählt hat, bevor Du Dich weiter für sie einsetzt. Die Kollegin sollte sich unbedingt um Rechtsbeistand bemühen. So wie es hier schon merhfach vorgeschlagen wurde. 1-mal bearbeitet. Zuletzt am 23.03.16 15:57. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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