Thinkerbelle schrieb:
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> Wenn ich mich da mal mit anhängen darf,
Na klar. Das ist das gute Recht für alle die hier mitlesen. :-)
> Wobei es wohl auch nicht immer so ganz klar ist wo
> die Grenzen sind. Ein Geheimdienst hat die Aufgabe
> Feinde des Staates auszuspionieren, und da die
> Freunde von heute die Feinde von morgen sein
> können - lass da mal nur nen Erdogan oder Putin
> an die Macht kommen - wird da sicher nicht so viel
> Unterschied gemacht. Für die USA waren ja auch
> alle Nationen plötzlich Feinde, die sie nicht in
> ihrem Irakkrieg unterstützten. Das bloße
> Ausspionieren an sich ist also kein
> Gesetzesverstoß.
Ich vermute mal für die NSA gibt es nur Feinde, incl. die amerikanische Bevölkerung.
Zumindest haben sie alles und jeden ausgespäht wenn es ging.
Alleine das die Veröffentlichung der Suchworte die verwendet wurden verweigert wird, läßt auf nichts Gutes schließen.
> Aber auch für das Ausspionieren gibt es Regeln
> und Gesetze.
> Wenn die überschritten werden - und ich glaube im
> Fall NSA war das der Fall als das eigene Volk
> ausspioniert wurde - dann halte ich es nicht mehr
> für Landesverrat das öffentlich zu machen.
Sehe ich auch so, aber da scheiden sich die Geister.
Und da kommen dann die Gerichte ins Spiel.
> Allerdings, wenn man zu "legalen" Taten der NSA -
> wie beispielsweise dem Abhören von Politikern
> Details die da besprochen wurden veröffentlicht
> kann das den einen oder anderen Plan vereiteln.
> Beispielsweise habe ich vor einigen Wochen gelesen
> wie die USA Osama Bin Laden gefunden haben. Die
> Frage ist jetzt auch wieder, ob die Liquidierung
> von Bin Laden gesetzeskonform war... Aber nehmen
> wir mal an sie war es. Hätte das ein
> Whistleblower veröffentlicht bevor Bin Laden
> gefunden wurde wäre die Mission aufgeflogen. Und
> in dem Fall hätte ich es schon als Landesverrat
> angesehen, dass dieses Geheimnis preis gegeben
> wurde.
> Meist ist es aber nicht so klar, und wenn
> beispielsweise ein abgehörtes Telefonat von Frau
> Merkel im Wortlaut wiedergegeben wird, ist es dann
> schon Landesverrat das überhaupt wieder zu geben
> oder erst dann wenn darin eine brisante
> Information enthalten ist? Und was wenn die
> brisante Info nicht für jeden ersichtlich ist
> aber Eingeweihten etwas verrät, das sie nicht
> wissen sollen?
Ich habe da mal den $94 StGB kopiert.
Da steht bemerkenswert kurz und eindeutig drin, was Landesverrat ist.
Landesverrat
(1) Wer ein Staatsgeheimnis
1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder
2. sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,
und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine verantwortliche Stellung mißbraucht, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet, oder
2. durch die Tat die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.
> Bei Netzpolitik.org weiß ich nicht was die so
> Böses preis gegeben haben, dass es als
> Landesverrat gilt.
Sie haben Auszüge aus Unterlagen des Verfassungsschutzes über die geplante "Massenauswertung von Internetinhalten" preisgegeben.
Dabei geht es auch um Internetinhalte des Inlandes. Grob gesagt breitflächige Bespitzelung des eigenen Volkes.
Und nun vergleich mal ob Du da eine eindeutige Verknüpfung zum obigen Paragraphen findest.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 03.08.15 13:03.