faxe61 schrieb:
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> >Rüber gehen, also bis zum Grenzzaun? Welche
> Antwort würdest du erwarten?
>
> Nee, rüber gehen, das Grundstück betreten also
> den fremden Boden. Ein Zugang hat das Grundstück
> bestimmt, wenn du nicht über den Zaun kommst.
Zugang des Nachbarn besteht zw. Haus und Garage. Ein kleines Törchen. Man kann leicht darüber.
Mutig, so auf Nachbar's Grundstück. Das hätte ich nicht so gemacht.
Und dann?