Re: Sebastian Edathy Pressekonferz
geschrieben von:
yoda_fds, 19.12.14 11:14 |
Ich denke man kann (und darf das Thema) tatsächlich nur juristisch betrachten, denn genau darum geht es. Wenn sich Herr E. Filme gekauft hat, die strafrechtlich nicht relevant sind und auch keine Bilder oder Filme kinderpornografischen Inhalts besitzt, ist Herr E. stafrechtlich nicht zu belangen.
Insofern kann man tatsächlich von einer Hexenjagd reden.
Sollte Herr E. jedoch kinderpornografisches Material (im Sinne des STGB) gekauft haben oder besitzen, muss er dafür auch bestraft werden.
Als rechtlich problematisch betrachte ich jedoch wie die Justizbehörden in diesem Fall mit den Medien umgegangen sind. Hier halte ich strikte Verschwiegenheit für unablässlich. Denn zum Zeitpunkt der Ermittlungen ist Herr E. keines Falls eines Verbrechens überführt, es besteht (sofern es sich nicht um eine politische Intriege handelt) nur ein begründeter Anfangsverdacht. Alles andere wird vom zuständigen Richter nach Abschluss der Ermittlungen in der Hauptverhandlung gegeklärt.
Wenn nun die Polizei an die Presse geht und bekannt gibt "Wir haben heute bei Herrn E. eine Hausdurchsuchung wegen dem 'Verdacht auf Besitz von kinderpornografischen Material' gemacht." So führt allein diese Aussage schon dazu dass das Ansehen von Herrn E. dauerhaft beschädigt und seine Karriere im deutschsprachigen Raum und vielleicht sogar in Europa zerstört ist. Und das völlig unabhängig davon ob sich der Verdacht bewahrheitet oder ob seine Unschuld bewiesen wird.
Da ich aber als Aussenstehender keinen Einblick in den Fall habe masse ich es mir auch nicht an Herrn Edathy zu verurteilen oder zu verteidigen.