yrkoon schrieb:
-------------------------------------------------------
> Mich wundert der Fall sowieso, in Deutschland ist
> es nicht zulässig, dass zwei einen Vertrag zur
> Belastung eines Dritten miteinander schließen,
> jedenfalls nicht ohne dessen schriftliches
> Einverständnis.
Ich telefoniere mich da am Montag mal durch, ein bisschen komisch kommt mir das auch vor.