Leo schrieb:
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> Möglich, das rechtfertigt trotzdem keine
> unangemessenen Gewaltmaßnahmen gegen das Kind.
> Wenn überhaupt, muss hier das Jugendamt tätig
> werden.
Welche "angemessenen Maßnahmen" hätte denn das Jugendamt bei randalierenden Kindern auf Lager?