Hallo Willi,
nun wollen wir dem Mathieu Carrière mal kein Unrecht antuen.
Unterhalt für das Kind war nicht der Grund für die Haftstrafe.
Hier ein Auschnitt aus einem Abendblatt Artikel:
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Seit gestern sitzt Carrière für zehn Tage in Ordnungshaft im Untersuchungsgefängnis am Holstenglacis. Er hatte sich geweigert, ein Ordnungsgeld von 5000 Euro zu zahlen. Dieses war gegen ihn verhängt worden, weil er sich mit seiner achtjährigen Tochter bei einer Veranstaltung hatte fotografieren lassen und die Bilder in der Zeitung erschienen. Daraufhin wurde er von seiner früheren Lebensgefährtin verklagt, die das alleinige Sorgerecht hat und mit den Fotos nicht einverstanden war.
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erschienen am 13. Dezember 2004 in Hamburg
Gruss Holger