pumaquibö schrieb:
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> Und die FSK bewertet das Weingelage als
> "Infoprogramm gemäß Jugendschutzgesetz" :D
Also, unter einem "Weingelage" stelle ich mir etwas anderes vor als zwei Personen, die innerhalb einer halben Stunde zwei verschiedene Weine probieren und zusammengerechnet kaum mehr als ein Glas trinken. :-)