Die deutschen Landesmedienanstalten haben die Ausstrahlung von zwölf indizierten Gewalt- und Actionfilmen, die beim Pay-TV-Sender Premiere gelaufen sind, scharf gerügt.
Obwohl die Filme von Premiere gekürzt gewesen und nach 23.00 Uhr gelaufen seien, sei "in sämtlichen Fällen nach wie vor eine wesentliche Inhaltsgleichheit" mit den indizierten Fassungen festgestellt worden, teilte die Gemeinsame Stelle "Jugendschutz, Programm, Medienkompetenz und Bürgermedien" der Landesmedienanstalten am Dienstag in München mit.
Es handelt sich um die Spielfilme "City Cobra", "Death Wish III - Der Rächer von New York", "Inferno", "To the Limit", "Back in Action", "Angel of Fury", "Die Rückkehr der Ninja", "Flucht aus Absolom", "Blue Tiger", "Showdown in Little Tokyo", "Exposure - die hohe Kunst des Tötens" und "City Wolf (A better Tomorrow)".
Für die Indizierung seien nicht nur die Exzessivität einzelner Gewaltdarstellungen ausschlaggebend, sondern auch andere problematische Aspekte wie die positive Darstellung von Selbstjustiz, "die Rechtfertigung von Gewalt im Dienste einer guten Sache teils in Kombination mit selbstzweckhafter Aneinanderreihung von Gewalt oder Waffenkult, teils in Kombination von Gewalt- und Sexdarstellungen". Die Jugendschützer empfahlen der zuständigen Hamburgischen Anstalt für neue Medien, rechtsaufsichtliche Maßnahmen gegen Premiere zu ergreifen.
Dieser Auffassung nach darf Premiere indizierte Filme nur dann zeigen, wenn gewährleistet ist, dass durch eine Nachbearbeitung die ursprüngliche Handlung nicht mehr zu erkennen ist.
13.11.2002 - RS/Quelle: rp-online