Quasselkasper schrieb:
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> "(...) Forderungen nach einem
> Ausstrahlungsverbot seien mit der Rundfunkfreiheit
> nicht zu vereinbaren. Diese könne nur dann
> eingeschränkt werden, wenn durch die Ausstrahlung
> gegen geltendes Recht verstoßen werde: "Es wäre
> Zensur, die Sendung vorab zu verbieten", sagte
> Dürr. ..."
>
>
> besonders der letzte satz kann treffender nicht
> sein.
Da setze ich dieses Zitat entgegen:
"Kann es ein Argument sein darauf zu verweisen, dass juristisch gegen Erwachsen auf Probe nichts auszurichten ist und dass die Sendung nicht zensiert werden kann? Muss alles, was erlaubt ist - zumal unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes - gezeigt werden?"
Zitiert aus: [
www.sueddeutsche.de]
Ein Bericht, der
nach dem Screening bei RTL bei sueddeutsche.de erschienen ist.