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Re: Filme in Begleitung Erwachsener schauen
Zur FSK habe ich zwar unten schon etwas geschrieben, wird allerdings scheinbar ignoriert.
Beim Kinobesuch gilt zuerst die FSK, dann der Jugendschutz. FSK gibt es in 0/6/12/16/18. Beim Jugendschutz gilt: Unter 14 Jahren dürfen Kinder bis 20 Uhr ins Kino, unter 16 bis 22 Uhr und unter 18 bis 0 Uhr. All das kann min. eine personensorgeberechtigte oder eine erziehungsbeauftragte Person aufheben. Bei Kindern unter 6 Jahren muss immer eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person dabei sein. Die personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein. Dabei hat das Kino auch das Recht sogenannte erziehungsbeauftragte Personen nicht zu erlauben. Zu dieser Gruppe gehören beispielsweise auch Personen mit "Muttizetteln" Genauso fallen Lehrer oder fremde Eltern in diese Kategorie. Wie verrückt die Regelung ist, zeigt sich an einem Beispiel: Als ich noch in einem Kino gearbeitet habe, hatten wir einmal einen Horror-Klassiker um 23:45 Uhr, FSK 18. Da wollte ein Vater mit seinem 17 Jahre alten Sohn rein, weil der am nächsten Tag Geburtstag hat. Er durfte aber bis 0 Uhr nicht rein. Eigentlich sollte der Film ohne Werbung laufen, so dass die beiden 15 Minuten des Filmes verpasst hätten. Ich bin dann zu den Leuten ins Kino und habe ihnen die Situation geschildert. Wir konnten den Film ohne Problem um 0 Uhr starten, so dass Vater und Sohn rein durften. Gleichzeitig können Eltern entscheiden, dass ihr 6 Jahre altes Mädchen "Jupiter Ascending" sehen darf. Das Kind saß auf dem Boden und hat gemalt oder geheult, weil es einfach Angst hatte. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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