wolle64 schrieb:
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> Was denn nun?
Oh, sorry. Ich hatte nicht gesehen, dass im Staatsvertrag tatsächlich BEIDE Begriffe ("frei empfangbar" und "tatsächlich empfangbar") auftauchen.
Dann ist es natürlich Auslegungssache, was nun gelten soll. Streng genommen ist allerdings nicht mal analoges Kabelfernsehen frei empfangbar, weil man entweder einen Vertrag mit dem Netzbetreiber abschließen muss oder die monatlichen Gebühren über die Miet-Nebenkosten abführt. Deshalb vermute ich, dass es bei der Übertragung von Großereignissen (z.B. Fußball-Länderspiele des DFB-Teams) eher auf den tatsächlichen Empfang in 2/3 aller Haushalte ankommt.