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Re: Namensgebung
Reggae-Gandalf schrieb: "Ich habe 3 Vornamen. Einen Vorteil bringt es nicht, außer dass einem das selten direkt geglaubt wird und man deswegen oft ein Gesprächsthema hat. Noch verwirrender wird es dann, wenn die Leute erfahren, dass mein zweiter Vorname mein Rufname ist ('und warum und wieso überhaupt' kommen dann die Fragen). Bis 2001 waren noch alle drei Namen gleichberechtigt. Bei der Krankenkasse und der Bank wurde allerdings automatisch mein erster Name verwendet, während ich schon immer bei meinem zweiten Namen genannt wurde udn auch mit dem unterschrieben habe. Sowas kann echt Probleme machen, darum sollte man sich rechtzeitig Gedanken drüber machen." Hurra, ich bin nicht alleine! Diese Problematik ist mir bestens vertraut; bei mir ist es der dritte Vorname, der in den Ausweispapieren und auf der Lohnsteuerkarte steht. Leider hat die liebe Sozialversicherung das damals wohl nicht mitbekommen; eigentlich sollte ich deshalb schon längst mal meinen Sozialversicherungsausweis ändern lassen. Bei der Bank war der Eintrag zuerst auch anderslautend, aber die Anpassung der Stammdaten war dort unproblematisch. An der Uni war ich mit komplettem Vornamen immatrikuliert, die Dame in der Studentenkanzlei sah darin überhaupt kein Problem. Leider sind auf Standardformularen die Vornamensfelder in der Regel immer zu knapp bemessen. Richtig ärgerlich wurde es aber beim Führerschein, der ebenfalls nicht korrekt ausgestellt war. Als Minimallösung wollte ich in der KFZ-Zulassungsstelle einfach nur die beiden fehlenden Vornamen nachtragen lassen, damals gab es ja noch den rosafarbenen "Lappen". Vom zuständigen Sachbearbeiter holte ich mir erst mal einen langen, lautstarken Anschiß - der machte einen Mordsaufstand, konnte aber letztendlich nicht gegen meinen Personalausweis ankommen. Übrigens sind bei Leuten mit mehreren Vornamen seit Ende der 60er Jahre alle Vornamen gleichberechtigt, und die Betroffenen können selbst entscheiden, welchen Namen sie schwerpunktmäßig benutzen wollen. Vorher galt das Rufnamenprinzip, bei dem der Standesbeamte einen Rufnamen unterstrichen hat; diese Vorgehensweise ist zum Glück weggefallen. Es gibt nach meinem Kenntnisstand sogar ein höchstrichterliches Urteil, welches dem Namensträger das Verwendungsrecht zugesteht. Warum soll man seine Vornamen nicht auch benutzen dürfen, wenn man sie schon hat. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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