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Re: aus Versehen ein Bootleg bei eBay angeboten
Aus früherer eigener Erfahrung: Niemals nichtoffizielle Platten, CDs etc. auf einer offiziellen Plattform mehr anbieten! Du bekommst nur Ärger, u.a. mit den Rechteinhabern.
Zur ersten Frage: Du hast Dein Angebot mit Deiner entsprechenden Begründung ordnungsgemäß zurückgezogen, kein Problem. PS: Boots musst Du "Unter der Hand" verkaufen ;-) seventy schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich bin dabei nach und nach einige Schallplatten > zu verkaufen. > Bevor ich die Platte eingestellt hatte habe ich > bei eBay mal nach beendeten Angeboten geschaut und > diese Platte auch gefunden. Der relativ hohe Preis > hat mich verwundert. > Aber ich habe sie dann für einen Startpreis von > 1,00 Euro eingestellt. > Anschliessend habe ich dann auf der Seite > "Discogs" gesehen, daß es sich um ein Bootleg, > also eine illegale Veröffentlichung handelt! > Diese Platte darf nicht verkauft werden, weil die > Urheberrechte nicht abgedeckt sind. > Mittlerweile gab es das erste Gebot von 1,00 > Euro. > Ich habe das Angebot sofort entfernt. Als Grund > habe ich angegeben "der Artikel ist beschädigt". > Theoretisch könnte der erste Bieter ja jetzt > darauf bestehen die Platte für einen Euro zu > bekommen, oder? > Und die zweite Frage: > Ist es überhaupt möglich, diese Platte jemals zu > verkaufen? > > [www.discogs.com] > ey-Revelation In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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