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Re: aus Versehen ein Bootleg bei eBay angeboten
Bootleg ist generell nicht unbedingt immer illegal.
Der Unterschied zu einer 1:1 Raubkopie besteht darin, dass es zwar keine offizielle Auflage ist, aber die Firma durchaus die Lizenzrechte hat. Ein Beispiel ist die LP "Ritchie and his Pals" von Ringo Starr auf Wibble Records (USA). Diese LP ist keine Raubkopie, weil sie ein völlig eigenes Cover hat und Songs von verschiedenen Alben enthält. So sind auf der A-Seite einige Stücke des seltenen Albums "Scouse the mouse" zu finden. Als Gimmick liegt eine 3D-Brille bei. Bei Raubkopien liegt der Fall ganz anders, hier will man ja bewußt "fälschen", so dass es vom Original kaum zu unterscheiden ist. Solche Platten dürfen bei Discogs nicht verkauft werden. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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