Wilkie schrieb:
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> Schaltet man also einen Rechtsanwalt ein, wird die
> Gegenseite
> vermutlich behaupten, dass es sich um kein
> Privatgeheimnis handelt.
Das Argument dürfte sein, dass Name und Anschrift in der Regel auch in Telefon- und Adressbüchern zu finden sind.