|
Re: ebay Auktion Postanweisungsbelege - Legal?
pars schrieb:
------------------------------------------------------- > Ralfi schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Ok, Du weißt es also nicht. > > Nein, aber überleg mal: Werden > Persönlichkeitsrechte verletzt? Die betreffenden > Personen sind mittlerweile verstorben. Die Verletzung von Privatgeheimnissen ist strafbar, es handelt sich allerdings um ein Antragsdelikt, d. h. nur ein persönlich Betroffener hat die Möglichkeit, den Verkauf zu unterbinden, und nur die Unterlagen, die ihn persönlich betreffen. Es stellt sich aber das Problem, ob es sich bei den Angaben, die diese ca. 60 Jahre alten Belege enthalten, heute noch um ein Privatgeheimnis handelt. Schaltet man also einen Rechtsanwalt ein, wird die Gegenseite vermutlich behaupten, dass es sich um kein Privatgeheimnis handelt. Dann bleibt nur der Klageweg, aber wer wird schon riskieren, wegen einer solchen Sache mehrere hundert Euro zu verlieren an Anwalts- und Gerichtskosten. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
|